Kfz-Abnahme (Anbauabnahmen)
Wenn an Ihren Fahrzeug Änderungen vorgenommen wurden, die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmer erwarten lassen, die Fahrzeugart ändern oder die das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen. Daher ist eine Kfz-Abnahme (Anbauabnahmen) notwendig.
Beispiele für derartige Änderungen sind: Verwendung von Leichtmetallrädern mit Breitreifen, Leistungsänderungen (z.B. an Krafträdern), Ausbau eines Fahrzeugs zum Wohnmobil, Anbau einer Anhängekupplung.
Zum Lieferumfang der verwendeten Anbauteile gehört in der Regel ein Gutachten, aus dem Sie entnehmen können, ob eine Anbauabnahmen der Änderung erforderlich ist und welche Besonderheiten gegebenenfalls zu beachten sind, um die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug nicht zu gefährden.
Bei der Vorführung des geänderten Fahrzeugs zur Kfz-Abnahme (Anbauabnahmen) legen Sie uns bitte den Fahrzeugbrief und -schein sowie die zu den Änderungsteilen mitgelieferten Papiere vor, sie sind eine wichtige Arbeitsunterlage für unsere Sachverständigen.
Bei Beachtung der im Gutachten aufgeführten Anmerkungen bzw. Auflagen sind in der Regel keine Probleme zu erwarten und der Sachverständige wird Ihnen eine Kfz-Abnahme bzw- Anbauabnahme-Bestätigung ausfüllen.




