Abnahme elektrischer Anlagen
Die Prüfung elektrischer Anlagen gemäß Klausel 3602 Elektrische Anlagen sind
unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1000 Volt (VdS 2046)
durch einen von der Zertifizierungsstelle von VdS (Verband der Sachversicherer) Schadenverhütung anerkannten Sachverständigen durchzuführen.
Diesbezüglich sind wir anerkannt und können Ihnen bei Bedarf ein Angebot erstellen!




