Hier einige der häufigst gestellten Fragen
Wozu braucht man überhaupt einen
Kfz-Gutachter bzw. ein Kfz-Gutachen?
- Feststellung der voraussichtlichen Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung des Schadensumfanges
- Technische Gutachten (Gebrauchtwagenkauf)
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Oldtimerbewertungen
- Unfallgutachten
- Gebrauchtwagencheck
Wer kommt für die Kosten
des Kfz-Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Gutachters, da nach ständiger Rechtsprechung des BGHs die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Ist für einen Laien klar erkennbar, dass der entstandene Schaden unter 750 Euro liegen wird, kann die Einschaltung eines Kfz-Gutachters entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Kfz-Gutachters in der Regel nicht. Dies wird aber vor Ort mit dem Geschädigten besprochen.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Kfz-Gutachters mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Gutachters besteht. Der Geschädigte sollte daher einen Kfz-Gutachters seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden
Was empfiehlt der Kfz-Gutachters, der täglich mit Unfällen zu tun hat:
Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das
wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie unseren
handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle
Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch
den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versiche-
rungen
einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und
achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Gutachters.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Kfz-Gutachter. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Kfz-Gutachterverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Kfz-Gutachter seines Vertrauens.
Beide Kfz-Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutz-
versicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Kfz-Gutachterverfahren anfallenden Kosten.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag
in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweis-
sichernde Funktion. Auch fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Nur der Kfz-Gutachter kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Gutachter auf Nummer sicher.
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Gutachter ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernseh-
veröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Kfz-Gutachter?
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Gutachter angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Gutachter wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Ohne Kfz-Gutachter allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt.
Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Kfz-Gutachter und Kfz-Gutachtenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Kfz-Gutachters dem unseriösen Sachverständigen keine Chance zu lassen.
Wie erkennt der Geschädigte überhaupt einen seriösen qualifizierten Kfz-Gutachter?
Der
Geschädigte soll ein Ingenieur-Büro (Diplomingenieure) beauftragen,
welches nach ISO9000ff. zertifiziert ist, und die Kfz-Gutachter öffentlich bestellt und vereidigt sind.




