Die Hauptuntersuchung (HU)

Fahrzeuge, die ein eigenes amtliches Kennzeichen haben müssen, sind gem.
§ 29 in Verbindung mit der Anlage VIII der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Vorschriftsmäßigkeit zu überprüfen. Dies geschieht in der Hauptuntersuchung (HU).

Der Monat der Prüffälligkeit  der Hauptuntersuchung (HU) kann folgendermaßen festgestellt werden:
Aus dem Eintrag im Fahrzeugschein oder ggf. der Abmeldebescheinigung, aus dem Datum des Untersuchungsberichts der letzten Hauptuntersuchung (HU) oder an der Prüfplakette (rund) auf dem hinteren Kennzeichen.

Die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr des Ablaufs der Gültigkeit der Plakette und damit die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU) an.

Ein Überzeihen dieser Frist bringt keinen Zeitgewinn, da die Plakette bei der folgenden Hauptuntersuchung (HU) "zurückzukleben" ist!

Was muß ich zur Hauptuntersuchung (HU) mitbringen? Das Fahrzeug, den Fahrzeugschein (bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeug-
brief), die gültige Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung, eventuell die ABE oder die Gutachten für montierte Zubehörteile wie z.B. Alu-Felgen, Sonderlenkräder oder Tieferlegungsfedern etc., bei Lkw, Taxen, Sonder-KFZ Wohnmobil usw.

Die Nachweise über die vorgeschriebenen weitergehenden Untersuchungen (Prüfbuch, Taxameterprüfnachweis, Gasprüf-
bescheinigung).

Nach positivem Ergebnis der Hauptuntersuchung (HU) wird die Prüfplakette vom Prüfer zugeteilt. Bitte bewahren Sie den Untersuchungsbericht auf, Sie sind ab dem 1.12.1999 dazu verpflichtet!


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