Leistungen

Das leisten wir für sie

Als Kfz-Sachverständige sind wir vom Ingenieurbüro Hofmann qualifiziert, Ihnen Gutachten verschiedener Art auszustellen. Vom Schadengutachten über Oldtimerbewertungen und Gebrauchtwagencheck bis hin zu Sondergutachten und Unfallrekonstruktion.
Als Vertragspartner des TÜV NORD sind Sie bei uns an der richtigen Stelle!

Im Rahmen der amtlichen Kfz-Untersuchung führen wir alle Prüfungen wie die Hauptuntersuchung (HU), die Abgasuntersuchung (AU) und die Anbauabnahme durch, um die Verkehrssicherheit Ihres Kfz zu gewährleisten.

Des Weiteren helfen wir auch in Sachen Unfallverhütung und Sicherheit am Arbeitsplatz und sind zur Abnahme elektrischer Anlagen Ihr Ansprechpartner. Durch eine regelmäßige Überprüfung in diesem Bereich sollen Schwachstellen aufgedeckt und ein sicherer Umgang im Büro und im Betriebsablauf gewährleistet werden. Dazu zählt auch die Begehung von Arbeitsstätten, Untersuchungen von Arbeitsunfällen und vieles mehr.

WIR FREUEN UNS, SIE KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH BERATEN ZU DÜRFEN!

Gutachten

» Schadengutachten

» Wertgutachten

» Oldtimergutachten

» Gebrauchtwagenmanagement 

» Sondergutachten und Gerichtsgutachten

AMTLICHE UNTERSUCHUNGEN

» Haupt-/Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO

» Abnahme von Einzelfahrzeugen nach § 21 StVZO

» Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO

» Änderungsabnahme nach § 19.2 StVZO

» Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO

» Einzelgenehmigung für Fahrzeuge nach § 13 EG-FGV

DURCHFÜHRUNG VON SICHERHEITSPRÜFUNGEN

» Arbeitssicherheit

» Flüssiggasprüfungen

» UVV-Prüfungen

» Vermessung von Scheinwerfereinstellplätzen

» Kalibrierung von AU-Geräten der Marke Bosch

GUTACHTEN

Gutachten

» Schadengutachten

» Wertgutachten

» Oldtimergutachten

» Gebrauchtwagenmanagement 

» Sondergutachten und Gerichtsgutachten

AMTLICHE UNTERSUCHUNGEN

AMTLICHE UNTERSUCHUNGEN

» Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) n. § 29 StVZO

» Abnahme von Einzelfahrzeugen nach § 21 StVZO

» Anbauabnahme nach § 19.3 StVZO

» Änderungsabnahme nach § 19.2 StVZO

» Oldtimereinstufung nach § 23 StVZO

» Einzelgenehmigung für Fahrzeuge nach § 13 EG-FGV

DURCHFÜHRUNG VON SICHERHEITSPRÜFUNGEN

DURCHFÜHRUNG VON SICHERHEITSPRÜFUNGEN

» Arbeitssicherheit

» Flüssiggasprüfungen

» UVV-Prüfungen

» Vermessung von Scheinwerfereinstellplätzen

» Kalibrierung von AU-Geräten der Marke Bosch

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