Die Unfallverhütungsvorschrift

Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, werden durch uns folgende Prüfungen
nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) auf der Basis der geltenden Verordnungen der Berufsgenossenschaften (VBG), durchgeführt:

- VBG 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
- VBG 5 Kraftbetriebene Arbeitsmittel
- VBG 7 Maschinen und Anlagen zur Holzbearbeitung
- VBG 8 Winden-, Hub- und Zuggeräte
- VBG 9 Krane
- VBG 12 Fahrzeuge
- VBG 14 Hebebühnen
- VBG 36 Flurförderzeuge, z. B. Gabelstapler