Mit unserer Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir die Betreuung und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2 an.
» Durchführung von Betriebsbegehungen mit Protokollierung
» Durchführung und Unterstützung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung
» Durchführung und Unterstützung der jährlichen Sicherheitsunterweisung
» Durchführung und Unterstützung der tätigkeitsbezogenen Sicherheitsunterweisung
» Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
» Lieferung notwendiger Vorlagen für die Bestellung oder Beauftragung von Mitarbeitern für gewisse Tätigkeiten
Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten ortsvariablen und ortsfesten Verbrauchsanlagen müssen alle zwei bzw. alle vier Jahre einer regelmäßigen Überprüfung gemäß DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) unterzogen werden.
Flüssiggasanlagen in Wohnwagen und Wohnmobilen sind alle zwei Jahre regelmäßig zu überprüfen. Eine gültige Prüfplakette und -bescheinigung sind Voraussetzung für einen sicheren Betrieb.
» Gasprüfungen für Gewerbe nach DGUV Vorschrift 79 (BGV D34) (z.B. Foodtrucks, Hähnchengrill, Wurstbuden, Schausteller u.ä.)
» Gasprüfungen nach DVGW G 607 (Wohnwagen und Wohnmobile)
Die Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaften stellt die für jedes Unternehmen verbindlichen Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
Ihre Einhaltung ist regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren. Wir übernehmen dies für Sie und stellen Ihnen bei erfolgreicher Abnahme die entsprechende Prüfbescheinigung aus.
» UVV-Prüfungen an kraftbetätigten Türen und Toren
» UVV-Prüfungen an Hebebühnen
» UVV-Prüfungen an Winden, Hub- und Zuggeräten
» UVV-Prüfungen an Flurförderfahrzeugen
» Weitere Prüfungen auf Anfrage
» Ausbildung Gabelstaplerfahrer
Nach erfolgreicher Vermessung erhalten Sie von uns ein richtlinienkonformes Prüfprotokoll für das gesamte System inkl. Prüfsiegel und Kennzeichnung des Prüfplatzes. Mit diesem Nachweis sind Sie auch weiterhin berechtigt, HU-Abnahmen mit Ihrem Prüfplatz durchzuführen.
AU-Geräte, die im Rahmen der HU für die Abgasuntersuchung eingesetzt werden, müssen eine DakkS-konforme Kalibrierung aufweisen, die alle 12 Monate zu wiederholen ist. Wir führen diese regelmäßige Kalibrierung nach Verkehrsblatt 11-2018 Nr. 100 gerne für Sie durch.
Wenn Sie eine Sicherheitsprüfung durchführen lassen müssen, dann sind wir Ihr Ansprechpartner. Wir wissen, worauf bei der Durchführung von Sicherheitsprüfungen zu achten ist und halten dabei alle notwendigen Vorgaben ein. Von der Arbeitssicherheit bis hin zur UVV-Prüfung unterstützen wir Sie, wenn Sie eine Sicherheitsprüfung durchführen lassen möchten. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von uns beraten. Wir unterstützen Sie gerne beim Durchführen von Sicherheitsprüfungen! Diese Dienstleistung bieten wir Ihnen an unseren Standorten in Bamberg, Coburg, Erlangen, Forchheim, Schweinfurt und Würzburg an.
Ingenieurbüro Hofmann GmbH & Co. KG | Kfz-Sachverständige | Bamberg · Cham · Coburg · Erlangen · Forchheim · Schweinfurt · Würzburg