Nach den Vorgaben der Berufsgenossenschaften, werden durch uns folgende Prüfungen auf Basis der geltenden Vorschriften- und Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) durchgeführt:
Wo lauern Gefahren am Arbeitsplatz?
Wir übernehmen alle Verpflichtungen, die sich aus dem ASiG ergeben.
Unterstützung und Beratung der Unternehmen, z. B. bei der Planung, der Ausführung und der Unterhaltung der Betriebsanlagen.
Die Überprüfung der Sicherheit am Arbeitsplatz betrifft nicht nur Werkstätten und Produktionsabläufe mit ihren typischen Gefahrenquellen, sondern auch den Verwaltungsbereich, z. B. in punkto Bildschirmverordnung und Sitzergonomie.
Durch eine regelmäßige Überprüfung in diesem Bereich sollen Schwachstellen aufgedeckt und ein sicherer Umgang im Büro und im Betriebsablauf gewährleistet werden.
Dazu zählt auch die Begehung von Arbeitsstätten, Untersuchungen von Arbeitsunfällen und vieles mehr.
Ab einer bestimmten Betriebsgröße wird hierzu auch ein Firmenmitarbeiter zur Unterstützung eingesetzt.